Die Partizipation
BETEILIGUNG IST RECHTSANSPRUCH
Partizipation wird dabei als Sammelbegriff für Beteiligung, Teilnahme, Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung verwendet. Kinder und Jugendliche in erzieherischen Hilfen sind Rechtsträger*innen.
STANDARDS/BETEILIGUNGSINSTRUMENTE
Das Haus neuer Kamp ist eine binnendifferenzierte Einrichtung, die den jungen Menschen mit seinen jeweiligen Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Arbeit stellt. Die hier lebenden Kinder/Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind in der Regel dem Personenkreis § 35a SGB VIII zuzuordnen bzw. sind sehr belastete junge Menschen, häufig mit traumatisierenden Vorerfahrungen.
Für diese Zielgruppe hält das Haus Neuer Kamp einen Rahmen vor, der es den jungen Menschen erlaubt, sich selbstbestimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten einzubringen und sich aber auch zurückzunehmen. In diesem Sinne sind die genannten Instrumente zur Beteiligung Angebote, die den einzelnen jungen Menschen bzw. der Gruppe gemacht werden und die sie je nach Entwicklungsstand bzw. Gruppensituation/Gruppen-differenzierung wahrnehmen können, aber nicht müssen.
1. Gruppenversammlungen
Die Pädagog*innen entscheiden über die Häufigkeit und Inhalte der Versammlung und legen die Termine fürs kommende Jahr fest. Grundsätzlich dient dieses Forum dazu, das Zusammenleben aller und den Umgang miteinander (auch zwischen Jugendlichen und Pädagog*innen) zu reflektieren. Die Gruppe betreffende Entscheidungen wie z. B. Wochenendausflüge, jahreszeitliche Höhepunkte oder Ferienfahrten werden hier entschieden. Die Regeln des Zusammenlebens können hier bei Bedarf neu ausgehandelt oder modifiziert werden. Alle den Gruppenalltag betreffende Themen finden hier Raum.
Des Weiteren finden in diesem Rahmen gemeinsame Gruppenaktivitäten statt, die zuvor von/mit den Jugendlichen geplant und vorbereitet wurden.
2. Die Jugendvertretung (JuVe)
Die JuVe ist ein freiwilliger, aber verbindlicher Zusammenschluss von jungen Menschen im Haus Neuer Kamp. Die JuVe trifft sich regelmäßig und setzt sich zusammen aus Bewohner*innen der verschiedenen Bereiche. Alle jungen Menschen sind zum Mitwirken eingeladen. Die JuVe verfügt über ein eigenes Finanzbudget und wird in gruppenübergreifende Belange und Themen einbezogen. Um Wünsche und Belange der jungen Menschen zu erfahren werden bei Bedarf Befragungen von der JuVe in den Gruppen durchgeführt. Außerdem können Themen und Wünsche sowohl von Bewohner*innen als auch von Pädagog*innen jederzeit bei Mitgliedern der JuVe eingereicht werden. Bei Bedarf werden Mitarbeitende zu Treffen eingeladen. Um mögliche Veränderungswünsche zu verhandeln und umzusetzen, werden diese entsprechend an die Pädagog*innen und Leitungen weitergegeben. JuVe wird von zwei Pädagog*innen begleitet. Die Mitarbeit der Pädagog*innen in der JuVe beruht auf freiwilliger Basis. Eine pädagogische Leitung und die pädagogische Geschäftsführung nehmen an vier Sitzungen im Jahr teil.
3. Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen
Die Hilfeplangespräche werden mit den jungen Menschen gemeinsam vor- und nachbereitet. Der junge Mensch wird bestärkt, seine Wünsche und Vorstellungen in den Hilfeprozess einzubringen. Die Hilfepläne liegen den jungen Menschen in schriftlicher Form vor. Entwicklungsberichte als Zuarbeit für die Hilfeplangespräche werden mit dem jungen Menschen besprochen.
4. Information über Rechte
Jeder junge Mensch im Haus Neuer Kamp bekommt zur Aufnahme einen Flyer über seine Rechte ausgehändigt. Er wird in diesem Zusammenhang über die Möglichkeit der Beschwerde informiert.
5. Beschwerdemanagement
Das Haus Neuer Kamp verfügt über ein Beschwerdemanagement (BM), welches für alle jungen Menschen sowie für die Pädagog*innen transparent und klar nachvollziehbar ist. Bei notwendiger Modifizierung wird das BM gemeinsam mit den jungen Menschen weiterentwickelt.
6. Beteiligung für alle ermöglichen - Empowerment
Alle Instrumente und Strukturen der Beteiligung werden so gestaltet, dass sie für alle Jugendlichen und Pädagog*innen zugänglich sind. Hierbei gehen wir von den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten der Menschen aus und passen die Instrumente und Strukturen hieran an. D. h. ganz konkret, dass z. B. Veranstaltungen und Sitzungen grundsätzlich barrierefrei – auch im übertragenen Sinne – durchgeführt werden, um Teilhabe und Zugänge zu gewährleisten. Durch ständige Überprüfung der tatsächlichen Teilhabe werden die Beteiligungsstandards im Haus Neuer Kamp konsequent den Möglichkeiten der jungen Menschen angepasst. Für uns stellt sich nicht die Frage, ob Beteiligung stattfindet, sondern immer die Frage, wie wir sie für alle ermöglichen können.