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MAV

WAS ist die MAV

Im kirchlich-diakonischen Bereich gibt es keine Betriebs- oder Personalräte wie in „weltlichen“ Einrichtungen. Die Aufgabe nimmt hier die Mitarbeiter*innenvertretung (MAV) wahr. Sie repräsentiert die Belegschaft der Einrichtung und arbeitet auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung. Sie hat ein Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht in allen Belangen, die die Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen betreffen. Sie wirkt aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die Angelegenheiten mit, die die Mitarbeiter*innenschaft betreffen. So hat sie z. B. mitzubestimmen bei Einstellungen, Höhergruppierungen, Arbeitszeitveränderungen u. v. m.

WER wir sind

Die MAV besteht aus fünf Mitarbeiter*innen und wird von den Mitarbeitenden des Haus Neuer Kamp und Osnabrücker Mädchenhauses für vier Jahre gewählt. Die MAV trifft sich regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen. Hinzu kommen Sitzungen mit der Geschäftsführung, um in die Abläufe des Hauses eingebunden zu sein.

FÜR WEN die MAV da ist

Die MAV ist Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden des Haus Neuer Kamp und Osnabrücker Mädchenhauses. Sollten sich an Ihrem Arbeitsplatz Probleme oder Fragen ergeben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die MAV. Die MAV unterliegt der Schweigepflicht. Somit werden alle Anliegen streng vertraulich behandelt. Darüber hinaus haben alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen an der MAV-Infowand im Hauptgebäude zu informieren.

ArbeitsGRUNDLAGE

Die Rechtsgrundlage für die MAV ist das "Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirchen Deutschlands" (MVG-EKD) und die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Niedersachsen (TV DN).

KONTAKT

Haus Neuer Kamp e.V.
MAV-Büro
Auguststraße 32 – 34
49080 Osnabrück
Fon 0541 404 83-18
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Termine nach Vereinbarung über E-Mail oder auch telefonisch (auch via AB)


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