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Beschwerdemanagement

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten zu geben, mitzubestimmen und sich bei Problemen beschweren zu können. Neben einem internen Beschwerdeweg gibt es eine unabhängige Stelle außerhalb unserer Einrichtung, an die sich Kinder und Jugendliche bei Problemen wenden können.
Unter den folgenden Überschriften sind beide Beschwerdewege zugänglich.