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Beschwerdemanagement

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen haben in den letzten Jahren immer mehr an Aufmerksamkeit und Anerkennung gewonnen. Das Recht auf wirksame Beschwerde wird in Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Art. 17 des Grundgesetztes besonders hervorgehoben.

Zudem sind seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 neue Bedingungen an die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SBG VIII in der stationären Kinder- und Jugendhilfe geknüpft. Hinsichtlich der Wahrung des Kindeswohls in öffentlichen Einrichtungen der Erziehung sollen verbindliche Möglichkeiten der Beteiligung und der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen geschaffen werden. Die Notwendigkeit von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und die Schaffung unabhängiger einrichtungsexterner Beschwerdemöglichkeiten wurde besonders hervorgehoben.

Das Beschwerdemanagement hat im Haus Neuer Kamp eine lange Tradition. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus Betreuten und Pädagog:innen wurden 2013 Beschwerdemöglichkeiten thematisiert Beschwerdewege aufgezeigt und Aspekte eines Beschwerdemanagements erörtert, z. B. Rechte von Betreuten, die Zugänge und Niedrigschwelligkeit von Beschwerden, Orte von Konfliktlösungen etc. In den Diskussionen wurde für die Betreuten (und für die Pädagog:innen) zunehmend deutlich, dass sie ein Recht auf Beschwerde haben und dass sie somit die Möglichkeit bekommen, Einfluss zu nehmen und Mitgestaltungsmöglichkeiten im Alltag gewinnen.


Beim Träger sind folgende Beschwerdewege möglich:

TRÄGERINTERNER BESCHWERDEWEG

  • Persönlich/telefonisch bei den o. g. Ansprechpartnern bzw. in der Gruppenkonferenz (stationär)

  • Schriftlich auf vorgefertigten Formularen

  • Medial (Online-Fragebogen, E-Mail, Homepage)

EXTERNER BESCHWERDEWEG

  • Ombudsstelle

Liebe Kinder und Jugendliche!

„Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sich in persönlichen Angelegenheiten zu beschweren." Das ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und wirkt bis in das Kinder- und Jugendhilferecht im § 45 SGB VIII hinein.

Allen Mitarbeiter*innen und der Leitung im Haus Neuer Kamp e.V. ist es besonders wichtig, dass du dich wohl und sicher bei uns fühlst.

Trotzdem können immer da, wo Menschen miteinander umgehen, Dinge passieren:

  • die du als ungerecht empfindest,
  • die dich aufregen
  • die deine Rechte angreifen
  • die gesagt und besprochen werden müssen

Deshalb möchten wir dich hiermit ermutigen, deine Beschwerde bei uns anzusprechen, damit wir gemeinsam an einer Lösung für ein besseres Miteinander arbeiten können.

Eltern können sich bei der Geschäftsführung jederzeit beschweren.

Wie kann ich mir Hilfe holen?

  • Sprich einen deiner Betreuer*innen an. (Sie sind der erste Ansprechpartner*in)
  • Wende dich schriftlich mit dem Beschwerdebogen (auf der Rückseite) und wirft diesen in den Briefkasten, die im Eingangsbereich des therapeutischen Dienstes hängt, an einer Vertrauensperson des Beschwerdemanagements
  • wende dich per Mail bm@hnk-os.de an eine Vertrauensperson des Beschwerdemanagements
  • benutz unser Formular:

Als externe Anlaufstelle für Beschwerden ist berni.

Was du noch wissen solltest

  • wir sind verpflichtet, uns um deine Beschwerde oder deine Anregungen zu kümmern
  • wir unterliegen der Schweigepflicht
  • wir melden uns nach Eingang deines Anliegens innerhalb von drei Tagen bei dir, um mit dir zu sprechen
  • deine Beschwerde und deine Anregungen werden wir dazu nutzen, um unsere Einrichtung und Arbeit zu verbessern, sodass es dir und anderen Jugendlichen zugutekommt

 BESCHWERDEN SIND CHANCEN!