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AUFNAHMEVERFAHREN

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Das differenzierte Aufnahmeverfahren im Haus Neuer Kamp dient der Gewährleistung einer individuellen und passgenauen Hilfe für den jungen Menschen und ermöglicht eine adäquate Reaktion auf sich verändernde Bedürfnisse und Bedarfe.

Die Aufnahme im Haus Neuer Kamp erfolgt in der Regel über ein standardisiertes Aufnahmeverfahren. Es soll gewährleisten, dass die am besten geeignete Hilfe gefunden wird und sich alle Beteiligten mit der Intervention einverstanden erklären können.

Auf Wunsch kann vorab ein Informationsgespräch für alle am Prozess Beteiligten angeboten werden, in dem die Inhalte und Möglichkeiten der pädagogischen/therapeutischen Arbeit und das Konzept des Hauses erläutert und Fragen beantwortet werden. Grundsätzlich besteht in diesem Rahmen die Möglichkeit einer Besichtigung. Abschließend wird das weitere Vorgehen vereinbart.


Die Anfrage

Eine Aufnahmeanfrage erfolgt durch das zuständige Jugendamt oder von diesem beauftragte Personen. Erforderlich sind hierfür Kontaktdaten, aussagekräftige Unterlagen (z. B. Klinikberichte, Fallvorstellungen, Hilfeplangespräche) sowie spezielle Erfordernisse. Die Pädagogische Leitung überprüft anhand der Unterlagen die Indikation und die Möglichkeiten der Unterbringung. Besteht die Indikation und Möglichkeit einer Unterbringung, wird von der Pädagogischen Leitung ein Termin zum Aufnahmegespräch angeboten.


Das Aufnahmegespräch

Das Aufnahmegespräch findet gemeinsam mit der Pädagogischen Leitung, in der Regel mit zwei pädagogischen Mitarbeiter*innen des in Frage kommenden Bereiches und einer Mitarbeiter*in des therapeutischen Dienstes statt. Eingeladen werden: der junge Mensch, die Sorgeberechtigten/ Amtsvertreter*innen, das zuständige Jugendamt und gegebenenfalls weitere am Hilfeprozess beteiligten Personen.

Das Aufnahmegespräch wird aufgeteilt in zwei zeitgleich stattfindenden Gesprächsrunden und einem gemeinsamen Abschluss. In beiden Gesprächen werden Informationen zur Biographie des jungen Menschen erhoben: z.B. frühkindliche Entwicklung, Schulerfahrung bzgl. Leistung und Integration, Freunde, Hobbies, Ressourcen, Verhalten im Elternhaus, Klinik, ggf. in vorheriger Betreuungsform, Selbst- und Fremdgefährdung, Drogen/Alkohol.
Gegebenenfalls werden Informationen über Betreuungsform, -inhalte und Rahmenbedingungen erläutert.

1. Pädagogische Leitung, pädagogische*r Mitarbeiter*in, Jugendamt, Eltern/Amtsvertreter*innen, Klinik u.a.

Hier werden diese Informationen und weitere objektive Daten aus Sicht der Erwachsenen erhoben. Darüber hinaus werden die Erwartungen und die Möglichkeiten zur Arbeit mit den Eltern erkundet.

2. Therapeutischer Dienst, Jugendlicher, Pädagogische/r Mitarbeiter*in

Über die Informationen bzgl. der Biographie hinaus werden die Bedürfnisse, Motivation, Veränderungswünsche und die Beurteilung der Aufnahme durch den jungen Menschen erfragt.

3. Abschließendes Gespräch mit allen Beteiligten

Im gemeinsamen Abschlussgespräch findet ein Austausch über die Inhalte aus den beiden Gesprächsrunden statt und anschließend wird das weitere Vorgehen verabredet:

  • Vereinbarung eines Termins zur Rückmeldung
  • Termine für das evtl. Probewohnen
  • Austausch von Kontaktdaten

Im Anschluss erfolgt eine interne Auswertung des Aufnahme­gesprächs und mögliche Betreuungsperspektiven (Probewohnen, Clearing, Ablehnung) werden besprochen.

Das Probewohnen stellt einen Teil des Aufnahmeprozesses dar: Für einen Zeitraum von in der Regel einer Woche lernen sich der junge Mensch, die Betreuer*innen und die aktuellen Bewohner*innen des ausgewählten Bereichs kennen. Während dieser Zeit soll der junge Mensch die Strukturen und Regelungen des Hauses kennenlernen und sich damit vertraut machen können. Es handelt sich um einen ernsthaften Versuch mit offenem Ausgang. Dabei soll geprüft werden, ob der ausgewählte Rahmen der Hilfe passend ist. Nach dem Probewohnen wird von allen Beteiligten über eine Aufnahme oder Ablehnung entschieden.
Wenn seitens der Einrichtung noch Fragen bestehen, die innerhalb des Probewohnens nicht geklärt werden können, kann ein Clearing vereinbart werden.