Das Haus Neuer Kamp e. V. verfügt mit einer gültigen Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt).
Diese Betriebserlaubnis bestätigt, dass wir alle gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb unserer stationären Jugendhilfeeinrichtungen erfüllen. Dazu zählen: