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Betriebserlaubnis

Betriebserlaubnis

Das Haus Neuer Kamp e. V. verfügt mit einer gültigen Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt).

Diese Betriebserlaubnis bestätigt, dass wir alle gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb unserer stationären Jugendhilfeeinrichtungen erfüllen. Dazu zählen:

  • Qualitätssicherung: Unsere pädagogischen und therapeutischen Konzepte entsprechen den Vorgaben und werden dahingehend laufend überprüft.
  • Personalkompetenz: Die von uns beschäftigten Mitarbeiter*innen verfügen über die vorgeschriebenen fachlichen Qualifikationen und werden laufend fort- und weitergebildet.
  • Raumkonzept: Alle Bereiche verfügen über geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung und Begleitung der Bewohner*innen.
  • Schutzkonzept: Wir verfügen über ein zertifiziertes Konzept zum Schutz vor Gewalt.

Die Erlaubnis umfasst insgesamt 88 Plätze in unseren verschiedenen Angeboten:

  • Pädagogisch-therapeutische Wohngruppen (koedukativ)
  • Ressourcenorientierte Jungenarbeit
  • Pädagogisch-therapeutische Angebote für Mädchen und junge Frauen
  • Flexible Betreuung und Trainingswohnungen

Wir verpflichten uns, die Auflagen des Landesjugendamts einzuhalten und das Wohl der uns anvertrauten jungen Menschen jederzeit zu sichern. Änderungen in unserem Angebot oder an den Räumlichkeiten erfolgen stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.