Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bieten wir Jugendämtern und Kostenträgern stationäre Plätze für junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren an. Auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 34, 35a und 41 SGB VIII an. Im Einzelfall, nach Prüfung und Genehmigung durch das NLJA, kann auch eine Aufnahme gemäß Teil 2, 3. - 6. Kap. (§§ 109 - 116) SGB IX erfolgen.