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Besuche

Du hast grundsätzlich die Möglichkeit, in einem 14-tägigen Rhythmus Heimfahrten zu deinen Eltern(-teilen) zu unternehmen.

Die Fahrkarten hierfür werden mit den Kostenträgern abgerechnet. Abweichungen von dieser Regelung können gemeinsam im Zuge der Hilfeplanung vereinbart werden. Regelmäßige Besuche deiner Eltern an den Wochenenden sind möglich (sofern nichts anderes vereinbart).

Auch deine Freundinnen dürfen dich besuchen, und du darfst sie gerne wieder besuchen – das sprechen wir im Einzelfall ab. Übernachtungen bei Familie oder Freundinnen (z. B. in den Ferien) sind nach Absprache ebenfalls kein Problem.