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Das Schutzkonzept

Die Evangelische Jugendhilfe Haus Neuer Kamp e.V. ist als pädagogisch-therapeutische Jugendhilfeeinrichtung mit den Schwerpunkten der Verknüpfung von Tiefenpsychologie und Pädagogik und nachpsychiatrischer Betreuung ein modernes, soziales Dienstleistungsunternehmen, das Hilfen auf der Basis der §§ 27 ff SGB VIII im ambulanten und stationären Bereich erbringt.

Unser oberstes Ziel ist immer der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen, Gewalt und sexuellem Missbrauch. Denn die Sicherheit und Unversehrtheit der jungen Menschen ist die wichtigste Basis für eine positive Entwicklung der Persönlichkeit.

Unser Schutzkonzept dient vor allem:

  • dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen
  • der Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Umsetzung ihres Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und
  • der verbesserten Handlungssicherheit in kritischen Situationen

Darüber hinaus haben wir mit dem Schutzkonzept einen in den Einrichtungen von Haus Neuer Kamp übergreifend anerkannten Konsens bezüglich des Umgangs miteinander erarbeitet: ein gemeinsames Verständnis darüber, wie wir Verantwortung leben, damit wir Vertrauen schaffen.

Wir sind davon überzeugt, dass besser als jede Intervention im Krisenfall ein präventiver Umgang mit diesen Fragestellungen ist.

Die Arbeit am Konzept hat sich auch deshalb gelohnt, weil sie spürbar zur kritischen Betrachtung unseres eigenen Handelns beigetragen hat. Uns ist bewusst: Ein Schutzkonzept allein ist keine Gewähr für Schutz. Es sind die Menschen, die damit umgehen, die es verantwortungsvoll umsetzen und weiterentwickeln müssen.

UNSER SCHUTZAUFTRAG

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl gilt nicht erst seit Inkrafttreten des KJHG 1991. Dieser Schutzauftrag wurde durch Hinzufügung des §8a SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) im Jahr 2005 gesetzlich festgeschrieben. Diese gesetzlichen Vorgaben verpflichten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

  • vermuteten Kindswohlgefährdungen nachzugehen,
  • Handlungsschritte und Informationen zu dokumentieren,
  • Eltern, Kindern und Jugendlichen Hilfe anzubieten,
  • Unterstützung durch sogenannte Kinderschutzfachkräfte einzuholen und als Ultima Ratio das Jugendamt zu informieren.

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 wurde der Schutzauftrag novelliert und unter ausdrücklicher Hervorhebung des Aspekts der Gefährdung des Kindeswohls innerhalb der Institutionen erweitert, um jegliche Formen von Machtmissbrauch möglichst zu verhindern.

Ursprünglich haben Träger der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren den Fokus der Aufmerksamkeit auf die (möglichen) Kindeswohlgefährdungen im familiär-häuslichen Bereich gelegt.

Nun wird zunehmend auch der Schutzauftrag vor möglichen Gefahren innerhalb einer Einrichtung oder eines Dienstes in den Blick genommen. Unsere Aufgabe ist, Konzepte zum Umgang mit (vermuteten) Gefährdungen durch Fachkräfte oder andere Personen innerhalb der Einrichtungen zu erarbeiten.

Unser Schutzkonzept ist aus diesen Gründen sehr umfassend und komplex und versteht sich als ein erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess. Es soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen.

„Denn Nichtwahrhabenwollen ist der beste Täterschutz.“